Diesmal ein etwas größerer Posten für die Ausgabenliste, die Grunderwerbsteuer ist fällig. Immerhin 3,5% der Kaufsumme und damit fast soviel wie die Maklercourtage. Da wir nur ein Grundstück gekauft haben und kein komplettes Haus drauf können wir auch keinen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Die Steuerschuld sollte man schnell zahlen. Erst nach Zahlungseingang bei der zuständigen Finanzkasse bescheinigt das Finanzamt, dass dem Grundbucheintrag keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen.
Nettes Detail: Mein Schätzlein und ich sind ja gemeinsame Käufer als Ehepaar, somit haben wir auch 2 Steuerbescheide mit jeweils 50% der Gesamtsumme erhalten. Da muss man dann auch 2 Überweisungen machen jeweils mit der richtigen Steuernummer.