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Da wir die ursprünglichen Pläne ja nochmal geändert hatten musste ich nochmals alle Nachbarn abklappern – wie bereits im Dezember – um die Unterschriften einzuholen.

Die Tekturpläne gingen dann heute an das Bauamt der Gemeinde, damit alles weitere seinen Lauf nehmen kann.

Nachdem ich letzte Woche die Unterschriften der Nachbarn eingeholt und die Baumappen in Rathaus Marktbreit im Bauamt abgegeben hatte stand am heutigen Dienstag die Entscheidung in der Gemeinderatssitzung an. Wir hatten aufgrund der Tatsache, daß der Bebauungsplan für unser Grundstück bereits im Jahr 1983 rechtskräftig wurde schon ein wenig Angst, dass unsere Abweichungen vom Bebauungsplan nicht vom Gemeinderat abgesegnet werden. Damals hat man einfach anders gebaut als heute wo man durch energetische Auflagen bereits kompakter und kubischer bauen muss.

In letzter Instanz ist wohl sowieso das Landratsamt Kitzingen für die Genehmigung zuständig. Der Antrag wäre aber wohl schwerer durchzubekommen, wenn der Gemeinderat nicht wohlwollend zugestimmt hätte. Christian, unser Architekt, ist ebenfalls Gemeinderat aber hat sich fairerweise bei der Abstimmung enthalten. So wurde der Antrag mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme (anderer Architekt, andere Fraktion) angenommen.

Heute eine Nachricht der VGem Marktbreit im Briefkasten. Netterweise verzichtet der Markt Obernbreit auf die Ausübung des Vorkaufsrechts, welches ihm nach diversen Gesetzesschriften zusteht. Puh. Unglücklicherweise müssen wir jetzt erst eine Gebühr in Höhe von 6,- EUR entrichten, damit das Notariat mit der Abwicklung des Grundstückskaufes weitermachen kann. Doh.

Außerdem mit im Umschlag eine Lastschriftermächtigung zum Einzug von Grundsteuer und Wassergebühren etc. was eben an einem Grundstück bzw. später dann Haus eben anfällt. Da muß ich mich aber in der VGem erst noch einmal erkunden was wann in welcher Höhe da auf uns zu kommt.

Update 27.09.2010: Die 6,00 EUR durfte ich direkt in bar bezahlen, dann geht zumindest heute noch die Benachrichtigung an das Notariat raus. Die Lastschriftermächtigung war auch nur für die obige Gebühr gedacht, konnte ich mir dann natürlich erstmal schenken.

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