Artikel-Schlagworte: „Gebühren“

Abgesehen von der ersten Abschlagszahlung für unseren Architekten kam für mich etwas überraschend noch zwei Rechnungen der Landesjustizkasse Bamberg für die beiden Grundschuldeintragungen im Grundbuch. Überraschend war in dem Fall die Höhe der Beträge, nämlich fast so hoch wie die Kosten beim Notar.

Zumindest fast. Erst müssen wir – na was wohl? – richtig: Eine Menge Geld überweisen.

Die Baubehörde im Landratsamt Kitizngen hat uns heute in einem Schreiben nebst beiliegender Kostenrechnung mitgeteilt, dass unser Bauvorhaben genehmigt ist. Die eigentliche Genehmigung gibt es erst nach Zahlung der Rechnung.

Warum man für einen Behördenakt immer nochmal zusätzlich Geld los wird, das entzieht sich wohl bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag meinem Horizont. Wenn der nichts zu genehmigen oder zu prüfen hätte würde der gute Mann genauso aus Steuermitteln bezahlt werden. Bei einem Trautermin ausserhalb der Geschäftszeiten sehe ich es ja noch ein, aber so… komische Land haben wir manchmal.

So langsam kommt Schwung in den Grundstückskauf. Die Landesjustizkasse Bamberg 😉 hat eine Zahlungsaufforderung zur Auflassungsvormerkung im Grundbuch beschickt. Läppische 81,- EUR. Die fallen am Ende gar nicht mehr auf bei den Ausgaben bisher bzw. bis das Häusle steht…

Heute eine Nachricht der VGem Marktbreit im Briefkasten. Netterweise verzichtet der Markt Obernbreit auf die Ausübung des Vorkaufsrechts, welches ihm nach diversen Gesetzesschriften zusteht. Puh. Unglücklicherweise müssen wir jetzt erst eine Gebühr in Höhe von 6,- EUR entrichten, damit das Notariat mit der Abwicklung des Grundstückskaufes weitermachen kann. Doh.

Außerdem mit im Umschlag eine Lastschriftermächtigung zum Einzug von Grundsteuer und Wassergebühren etc. was eben an einem Grundstück bzw. später dann Haus eben anfällt. Da muß ich mich aber in der VGem erst noch einmal erkunden was wann in welcher Höhe da auf uns zu kommt.

Update 27.09.2010: Die 6,00 EUR durfte ich direkt in bar bezahlen, dann geht zumindest heute noch die Benachrichtigung an das Notariat raus. Die Lastschriftermächtigung war auch nur für die obige Gebühr gedacht, konnte ich mir dann natürlich erstmal schenken.

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